Eine amtsärztliche Anweisung zum Verhalten bei der im Rheingau grassierenden Fieberepidemie im Winter 1813/14
von
Walter Hell
Im Winter 1813/14 kam es im Rheingau zu einer verheerenden Fieberepidemie, der etliche hundert Menschen zum Opfer fielen. Im jungen Herzogtum Nassau kam auf 29 Einwohner ein Toter, das waren fast 3,5% bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 300.000
Die Überreste der geschlagenen Armee Napoleons zogen bei ihrem Rückzug nach Westen eine Spur von Epidemien und Tod hinter sich her.In Mainz starben zwischen November 1813 und Mai 1814 ca.7000 Soldaten an Seuchen.[1] In Oestrich soll die Seuche im November 1813 durch Lazarettkranke, die aus Frankfurter Spitälern rheinabwärts verbracht wurden, eingeschleppt worden sein. Die Krankheit wurde deshalb auch Lazarettseuche genannt. In manchen Häusern lagen Mann und Weib sammt ihren Kindern krank,[2] schreibt Haas in seiner Geschichts- und Weinchronik. Der Oestricher Bürger Jacob Kohn spricht in seinem Hausbuch auch davon, dass viel Faul- und Nervenfieber unter den Menschen gewesen[3] sei. Damit sind der Typhus bzw. die Ruhr angesprochen, Krankheiten der Armut und der mangelnden Hygiene. Fieber wurde dabei jedoch weniger als Symptom, sondern eher als eigenständige Krankheit begriffen. Kohn resümiert jedenfalls Ende 1814: Die letzten zwei Jahre waren schwer für unseren Ort, wie für den ganzen Rheingau.[4]
Am 11.November 1813 erließ der in Eltville residierende Amtsphysicus (=Amtsarzt) Dr. Hartmann Thilenius,[5] der für den gesamten Rheingau zuständig war[6], an die Schultheißen seines Amtsbezirks eine Anweisung, wie man sich bei der Epidemie zu verhalten habe, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und eine Gesundung herbeizuführen.[7] Diese Anweisung wird im Folgenden von mir transkripiert und mit einem Kommentar versehen wiedergegeben.
Thilenius veröffentlichte später u.a. auch eine Schrift mit dem Titel „Beobachtungen über das im Winter 1813/14 im Rheingau epidemisch ansteckende Fieber“.
Der Eltviller Amtsarzt, 1775 in Oberhessen geboren, entstammte einer Familie, die über Generationen bedeutende Ärzte hervorgebracht hatte. Er übernahm im Jahre 1800 in Lauterbach das Amt des Landphysicus von seinem Vater , Geheimrat Dr. Moritz Thilenius[8], bis er 1812 in der Nachfolge von Dr. Anton Maria Marchand [9] als Amtsarzt nach Eltville berufen wurde.[10] Dort bekam er ein jährliches fixes Salär von 300 Gulden.[11] Dieses wurde aus der Landessteuerkasse und aus Umlagen der Gemeinden bestritten. Dazu kamen noch Einkünfte aus der Hebammenausbildung[12] und der privatärztlichen Tätigkeit ( zwei Drittel seines Gesamteinkommens). Der Patient hatte den Arzt nach einer Gebührenordnung zu honorieren. 1813 wurde Thilenius zum nassauischen Hofrat ernannt und 1814 als Amtsarzt nach Nassau versetzt. 1817 ließ er sich als Badearzt in Bad Ems nieder, wo er das Haus „Zu den vier Türmen“ als Badeanstalt einrichtete. Ein Jahr später avancierte Thilenius zum Medizinalrat für das Amt Nassau. Am 12.9.1818 verstarb er in Baden-Baden.
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Anweisung
wie man sich bey der jetzt graßierenden
Krankheit verhalten soll.
Das seit wenigen Tagen in so großer Schnelligkeit um
sich greifende Fieber ist unläugbar durch Ansteckung
entstanden, und so wie es jetzt noch erscheint ein rasch
verlaufendes Nervenfieber, das jedoch bald langwir-
riger werden, auch seine Form verschiedentlich umändern
dürfte.
Die ersten Vorboten sind Müdigkeit und Zerschlagenheit
der Glieder, ein dumpfes Kopfweh, Hinfälligkeit, mehr
oder weniger Mangel an Appetit, morgens trockener
Mund. Nach einigen Tagen kommt heftiger Frost,
darauf brennende Hitze, Schweis, brennende Empfindung
in der Magengegend. Druck auf der Brust, Schlaf-
losigkeit, bitterer, häßlicher und wie sich viele aus-
drücken, stinkender Geschmack, Neigung zum Erbrechen,
oder Brechen einer grünen Galle, mehr oder weniger
Durchfall ,sehr heftiges Kopf- und Rückweh, große
Mattigkeit bis zur Ohnmacht, Nasenbluten, Phanta-
sieren und noch manche andrer Zufälle, die nach
Verschiedenheit der Naturen bald so, bald anderst
sind.
Dem völligen, wenigstens doch heftigen Ausbruch
der Krankheit selbst vorzubeugen, ist das beste Mittel
noch ehe der heftige Frost kömmt, und man gezwungen
ist, zu Bette zu liegen, sogleich ein Brechmittel nach kurzer
Vorbereitung zu nehmen, sich einige Zeit zu Bette
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zu halten und eine gelinde Transpiration(= Schwitzen) abzuwarten,
überhaupt am rathsamsten den Arzt ohne Verzug um
seine Meinung zu fragen und in dem Falle, wo das
Fieber ohne bedeutende Vorgefühle rasch befällt, keinen
Tag zu versäumen, denn es hat sich in der kurzen Zeit schon bewährt,
daß diejenigen, welche gleich nach heftigen
Erkranken, zweckmäßige Arznyen nehmen, sogleich
Erleichterung bekommen, bey näherer (unleserlich) schon das Uibel
in der Geburt erstickt zu seyn scheint, daß diejenigen
aber, welche bis zum 6 oder 8ten Tag zögern, und es
abwarten wollen, viel schwerer darnieder liegen ,Ohr-
brausen, Schwindel, Schwerhörigkeit vorzüglich von
selbst einen starken Durchfall bekommen, der nicht
nur sehr angreifend ist, sondern auch die ?
erschwert, manche früher anwendbare und hilf-
reiche Mittel nun nicht mehr zuläßt
Überhaupt muß ich laut vieler eigen sowohl als
fremden Erfahrung bemerken, daß obgleich.bey
dem schnellen Überfall, manche auch schnell
genesen werden, man nur nicht erwarte, daß
dies Fieber in kurzer Zeit zu heben sey. Es ist die
Eigentümlichkeit des Nervenfiebers, daß es
einem gewissen bestimmten Gang gehet und sehr
selten vor dem 21ten Tag mit Beystand gehoben
werden kann. Wer also mit Ungedult sehr ge-
schwinde Heilung verlangt oder sie mit vielen
und heftigen, auch bald hier, bald da herbeygeholten
Mitteln zu erzwingen sucht, wird sich in seiner
Erwartung betrogen finden und obendrein noch schaden.
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Da nun das gegenwärtig in Oestrich herrschende
Fieber ganz unverkennbar ansteckend ist, so ist zur
Vorbeugung folgendes zu beobachten:
1. Wer keinen besonderen Beruf dazu hat, oder über-
haupt eckelich ist, der vermeide allen Verkehr mit
angesteckten Häusern.
2.Wer aber bey oder unter Kranken seyn muß,
der gehe nie nüchtern hin, sondern nehme vorher
ein Glas Wein oder Brandenwein, worin Wermuth
oder Calmus geweicht worden, und ein starkes
Frühstück von kaltem oder gesalzenem Fleisch
oder Wurst zu sich.
3. Man halte starken Essig vor die Nase und
ziehe die Ausdünstung oder den Athem der
Kranken nicht unmittelbar in sich.
4. Man beobachte jetzt überhaupt eine mäßige
und regelmäßige Lebensart, eine kleine Uiberladung,
eine Erkältung können jetzt gleich dem herrchen-
den Fieber Eingang verschaffen. Zwecklos ist es be-
sondere Speisen und Getränke zu sich zu nehmen,
man bleibe ganz bey seiner häuslichen Ordnung.
5. Man lüfte und reinige die Zimmer jetzt des
Tages einigemal, und brenne ein Wacholderreiß oder einen
Strohbüschel darinnen ab, man dulde keine Feuchtgkeit
und Dünste von ländlichen Arbeiten, Mäuse und dergleichen
darin. Vorzüglich brauche man die mineralische
Räucherung, wozu ich eine besondere Vorschrift geben
werde.
6.Man halte auch die Straße jetzt vorzüglich rein,
verschaffe allem stehenden und stinkenden Unrath
Abzug u.s.w.
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7. Gewiße Arzneyen als Präservatife(=vorbeugende Mittel) zu gebrauchen ist zweck-
los, Purgieren oder Aderlaß durchaus schädlich. Wer aber
besonders Vertrauen auf Präervatife hat ,der kann ohne
Schaden eine Mischung aus Angelika und Wermuth essen
oder wynsichtisch Vitriolelexier in Wein oder
Brandwein nehmen. Alle Pesttropfen, Lebenselixiere(-säfte)
und andere käufliche Compositionen(=Zusammenstellungen) der Art sind
ganz verwerflich, da sie größtentheils Aloe
enthalten,
und laxieren erregen.Die bewährtesten Präservatife
bleiben eine gute Lebensordnung und die minera-
lichen Räucherungen.
Wer nun aber würklich erkrankt ist, der erwarte,
wie bereits oben gesagt worden, nicht zu viel von
der Natur, sondern suche vernünftigen Rath und
Hilfe.
Durchaus schädlich sind in dieser Krankheit:
1.Nach Willkür gleich Anfangs genommene
Purganzen(=Reinigungs- oder Abführmittel)
2.Gewaltsam erzwungener und übermäßiger Schweis,
wodurch nicht nur nichts bezweckt, sondern der Kranke
nur matt und das Schlimmste die Natur in ihrem
Hingange gestört und der Kunst der Zugang erschwert
wird.
3.alles zu heiße Verhalten mit Betten, vielen warmen
Getränke, Ofenhitze,Bier und Weinsuppen oder Uiber-
maas von purem Wein. Bey der gegenwärtig lauen
Witterung ist es bey manchen Kranken wohl gar nicht
nothwendig einzuheitzen, bey den meisten Morgens
und Abends nur ganz wenig.
In den Häusern der Erkrankten ist endlich folgendes zu
beobachten:
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1.Es muß Morgens und Abends geräuchert werden.
2.Außerdem mehrmaligem allgemeinen Auslüften be-
ständig ein Fenster halb geöffnet seyn.
3.Große, dichte Bettvorhänge sind, weil sich die Aus-
dünstungen darunter anhäufen nachteilig.
4.Es ist die größte Reinlichkeit zu beobachten. Man
wasche seine Kranken täglich mehrmals ohne Bedenken im
Gesicht und die Hände mit lau warmem Wasser
und Essig
und dulde nicht, daß ein klebrichter Schmutz die Haut
einem wohlthätigen Schweiße verschließe. So wechsle man
auch das Hemd und Bettzeug so oft als thunlich mit einer
warmen trockenen Wäsche. Es ist ein verderbliches und schäd-
liches Vorurteil, einen Kranken immer in demselben Hemde
liegen zu laßen, womit er sich immer selbst wieder vergiftet.
5.Man setze unter das Bett des Kranken, auch sonst im Zimmer
umher große flache Gefäße mit frischem Wasser hin, und
erneuere sie alle paar Stunden, dieß zieht viel böße
Dünste an sich, und erhält die Zimmerluft frisch, verhüthet
das Durchliegen des Kranken.
6.Man lege nie zwei Kranke in ein Bett, womöglich auch
nie in ein Zimmer. In Hinsicht der Speisen und Getränke
für die Kranken ist zu bemerken:
1.Man trinke Morgens gewohnten Caffee oder esse eine
Hafersuppe.
2.Mittags Rind-, Kalb- oder Hammelfleischbrüh mit
Weck oder schwarz Brod,Grießmehl,Gerste,Hafer,
Reis, Fadennudeln, Gemüße von Schwarzwurzeln,
gelben und weißen Rüben, Salat, gekochtes Obst.
3.Abends säuerliches Beyessen, Obst leichte Milchspeisen
weiche Eyer.
4.Gegen Durst überhaupt laße man alle Kranken, so
viel pures Wasser, das größte Labsaal für sie in
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in dieser Krankheit, trinken, als sie wollen, nur nicht
zu kalt und zu viel auf einmal. Außerdem Wasser mit
Essig oder etwas Wein oder Zitronensaft, frische
Trauben, ohn jedoch Kerne und Schalen mitzuschlucken
Auch saftige Aepfel und Birnen blos ausgesogen
löschen und kühlen ungemein.
Zu viele warme Brühe und Thee nutzen zu gar nichts,
unterhalten eine lästige, die Krankheit doch nicht
hebende Näße auf der Haut, und schwächen offenbar.
Puren Wein gebe man nur denen, welchen es vom Arzte
erlaubt ist Zuverlässig nützt und stärkt er nur dann,
wenn die Krankheit erst ganz im abnehmen ist.
6.Schädliche Speisen überhaupt sind: Kartoffeln, Erbsen,
Linsen, Bohnen, Käse, Schweinefleisch, Wurst, Pfann-
kuchen, alles zu fette, den meisten auch rohen Salat.
Sehr häufige Erfahrung hat diese Verhaltungs-Regeln als
untrüglich gefunden, und ich zweifle keinen Augenblick, daß
bey ihrer genauen Beobachtung und beim Gebrauch zweck-
mäßiger Arznyen die häßliche Krankheit bald getilgt seyn
kann.
Ich empfehle mich nun aufs neue dem Zutrauen von
Oestrichs Einwohnern, und versichere, daß ich aus allen
Kräften und mit aller Bereitwilligkeit beytragen
werde, die Leiden zu mindern und zu heben. Da es aber
nicht möglich ist, die große Zahl der Kranken alle per-
sönlich zu besuchen, so werde ich, nachdem es die Um-
stände erfordern, wo nicht täglich, doch über den andern
Tag, in Oestrich in einem noch zu bestimmenden Hause
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anzutreffen syn und dort die Nachricht von den Patien
ten erwarten.
Eltvill d. 11ten 9ber 1813
Thilenius
Kommentar:
Bei der Epidemie dürfte es sich um den Typhus oder eher um die Ruhr gehandelt haben, die auch als Nervenfieber[13] bezeichnet wurde (vgl. S.2).Darauf weisen auch die beschriebenen Durchfälle hin. Purgieren (d.h. Reinigen), Laxieren (d.h. Abführen) und der Aderlass waren gängige Methoden der damaligen Medizin. Als Brechmittel wurden Brechsalze oder –steine verabreicht. Diese wurden oft vor dem Klistieren dem Kranken gegeben. Solch eine Roßkur sollte der Reinigung des Magen-Darm-Traktes dienen und wurden auch von medizinischen Kapazitäten der Zeit empfohlen. Bei den mineralischen Räucherungen sollten desinfizierende Düfte entstehen. Unterschieden wurden die salz- und salpetersaure sowie die Guyton-Morveau schen Räucherungen, wobei bei der letzteren Chlorgase freigesetzt wurden. Sie sollten als Zerstörungsmittel der Miasmen[14] dienen. Vitriolöl diente ebenfalls der Ausräucherung der Krankenzimmer.[15] Getrunken wirkte es auf Grund seines Sulfatgehaltes sterilisierend. Die desinfizierende Wirkung von Wein, Brandwein und Essig ist allgemein bekannt. Bitterweine galten als Verdauungsmittel. Brandwein mit Wermutsaft wurde schon im 17.Jahrhundert bei Fieber verabreicht. Die auf den Seiten 3 und 4 genannten Heilkräuter sind ebenfalls in ihrer Wirkung anerkannt. Aloe ist ein probates Mittel gegen eine gestörte Verdauung, Angelika wird gegen Leibweh verabreicht. Calmus wird auch Magenwurz genannt. Wacholder wirkt schweißtreibend und blutreinigend. Wermut stärkt und verbessert die Magensäfte und hilft gegen Magengärungen und –blähungen.
In einigen Passagen der Anweisung (S.3, 4 und 5) wird auf die sogenannte Miasmentheorie (griech. Besudelung, Verunreinigung) Bezug genommen, eine bis zur Ära der Bakteriologie vorherrschende Auffassung, daß epidemische Krankheiten durch schlechte Ausdünstungen des Bodens, des Wassers, insbesondere feuchter Sumpfgebiete, oder durch krankmachende Bestandteile der Luft verursacht und verbreitet werden(Pesthauch).[16] Nach dem Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau veröffentlichten herzoglichen Edikt sollte der Amtsarzt darauf achten, dass die Straßen und Wege in und um die Städte und Dörfer von Gegenständen, die die Luft verpesten,rein gehalten[17] werden.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass der studierte Arzt Dr. Thilenius in der Heilkunst dem Heilkundigen von Winkel kaum überlegen war. Dennoch ließ er den nichtstudierten Heilern, namentlich dem Bader Keim in Oestrich, von Amts wegen die medizinische Praxis oder Ordinazion in inneren Krankheiten[18] bei Androhung einer Strafe untersagen. Die nichtakademischen Heiler gerieten jetzt generell unter den Verdacht der Quacksalberei.[19] Die Medikalisierung des Gesundheitswesens hatte auch im Rheingau begonnen. Mit der Medizinalverordnung vom 14.3.1818 wurden im Herzogtum Nassau alle Heiler ohne Studium und Staatsprüfung den Badern zugerechnet und deren Aufgabengebiet genau reglementiert. Die noch tätigen Chirurgen wurden in ihren Handlungsmöglichkeiten stark beschnitten und waren dadurch ein aussterbender nichtakademischer medizinischer Berufszweig.
[1] Vgl. Manfred Vasold: Pest, Not und schwere Plagen. München 1991, S. 212.
[2] Robert Haas: Rheingauer Geschichts- und Weinchronik. Wiesbaden 1854, S. 48.
[3] Zitiert nach.: Alfred Herber: Geschichte des Fleckens Oestrich im Rheingau. Handschriftliches Manuskript. Oestrich 1926, folio 104..
[4] Ebenda.
[5] Zu Hartmann Christian Thilenius: Otto Renkhoff: Nassauische Biographie. Wiesbaden 1985, S. 398 und Stadtarchiv Oestrich-Winkel M2 / Medizinalwesen Nr 358 und 360.
[6] Das Medizinalamt Rüdesheim wurde erst 1818 eingerichtet.
[7] Die Anweisung befindet sich im Stadtarchiv Oestrich-Winkel unter der Signatur M 2 / Medizinalwesen Nr. 373.
Nach der Ämter- und Gemeindeverwaltungsordnung vom Juni 1816 lag die Dienstaufsicht über das Gesundheitswesen im Herzogtum Nassau bei den Amtmännern und örtlichen Schultheißen.
[8] Moritz Thilenius war im September 1795 als Stadtphysicus nach Wiesbaden berufen worden, kehrte aber nach sechs Wochen wieder nach Lauterbach zurück.
[9] Die von August Müller in seinem Aufsatz: Vom Eltviller Hospital zum Städtischen Krankenhaus. In:Eltville am Rhein. 650 Jahre Stadt. Etville 1982, S.113, genannte Amtszeit von Dr: Marchand ist nicht zutreffend. Dr. Thilenius wird dort überhaupt nicht erwähnt.
[10] Einen solchen Amtsarzt gab es bei der Entstehung des Herzogtums Nassau(1806) noch nicht in allen Amtsorten. Es herrschte, besonders auf dem Land, ein Mangel an approbierten Medizinern.Vor Erlass des Nassauischen Medizinalediktes vom 14. März 1818 lag das gesamte Medizinalwesen im Herzogtum Nassau im allgemeinen recht im argen. Weder die Zahl der Ärzte noch der Apotheken entsprach dem Bedürfnis der Bevölkerung. A. Pfeiffer: Die Apothekenverhältnisse im vormaligen Herzogtum Nassau. In: Nassauische Annalen. Bd. 44 (1916/17), S. 69. Im kurmainzischen Rheingau hatte sich jedoch schon 1650 in Rüdesheim ein Landmedicus niedergelassen.In Oestrich praktizierte seit 1760 der Medizin-Kandidat Kunckel, in Winkel 1767 ein Chirurg Effenberger und 1797 ein Chirurg Mehlen. Die Amtsärzte waren auch als praktische Ärzte tätig.
Dr. Marchand, der in Mainz studiert hatte und seit 1790 in Elville als Landphysikus ansässig war, wurde von den Amtsgemeinden im Amt Eltville mit 132 Gulden und 15 Kreuzern und von den im Amt Rüdesheim gelegenen mit 97 Gulden und 45 Kreuzern, dazu 6 Klafter Holz, entlohnt. Vgl. StA Oe-W(wie Anm. 5).Oestrich musste 18 Gulden und 9 Kreuzer davon aufbringen, Winkel 14 fl. und 16 kr., Hallgarten 10 fl. und 37 kr.und Mittelheim 5 fl. und 26 kr. Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 108, Nr. 2912.
[11] Im Frühjahr 1812 kostete das Ohm (etwa 135 l )Wein 15-18 Gulden, im März ein Pfund Schweinefleisch 10-11 Gulden und ein Roggenbrot von vier Pfund 14 Gulden, im Mai das Malter (etwa 11o-125 kilo) Korn 10 Gulden, 30 Kreuzer und das Malter Weizen 17 Gulden und 30 Kreuzer.
Ein Volksschullehrer verdiente 1817 jährlich zwischen 250 und 500 Gulden.
[12] Vgl. Stadtarchiv Oestrich-Winkel M 2 / Medizinalwesen Nr. 362. Nach der Gemeindeverwaltungsordnung von 1816 sollte es in jeder Gemeinde wenigstens eine Hebamme geben. In Wiesbaden gab es 1803 zwei Hebammen.
[13] Christoph Wilhelm Hufeland, auf den die Pockenschutzimpfung zurückgeht, veröffentlichte 1807 einen Aufsatz mit dem Titel „Bemerkungen über die Nervenfieber, die im Winter 1806-7 in Preußen herrschten“. Kein geringerer als Friedrich Schiller hatte sich schon 1780 in einer lateinisch verfassten Dissertation mit dem Fieber beschäftigt ( De discimine febrium inflamatoriarum et putridarum). Schiller wies nachdrücklich auf den Zusammenhang von Fieberkrankheiten und Nervenentzündungen hin. Er sah in dem kalten Fieber eine Folge von Entartungen der Säfte (humorum degenerationes)..
[14] Friedrich Philipp Dulk: Die Preussische Pharmakopöe. Zweiter Theil. Reutlingen. 2.Auflage 1833, S.412-413.
[15] Vgl. die von der Landesregierung 1813 erlassene Reinigungsvorschrift. Stadtarchiv Oestrich-Winkel. M 2, Nr.1813 und Der Ausscheller Nr.5/2003.
[16] Wolfgang Eckart; Geschichte der Medizin. Berlin 1990, S.223.
[17] Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau Nr.5 vom 21.März 1818.
[18] StA Oe-W, M 2 / Medizinalwesen Nr.
[19] Vgl. ebenda Nr. 404.So beschwerte sich z B das Oberamt Wiesbaden in einem Bericht an die nassauische Sanitätskommission im November 1803 über mehrere berufsmäßige Pfuscher in seinem Amtsbereich. Bereits am 15.2.1804 war in Nassau-Usingen ein Edikt gegen die Quacksalberei erlassen worden, das später im gesamten Herzogtum Gültigkeit bekam. Die nassauische Medizinalordnung von 1818 schloss mit einem scharfen Verdikt gegen die Quacksalberei. Sogenannte Quacksalber, die nicht im jeweiligen Amt ansässig waren, konnten sogar arretiert werden Sicher spielten bei diesem Verbot auch ökonomische Motive der studierten Ärzte eine Rolle.
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